Epoxidharzarbeiten

Epoxidharzarbeiten von Holz Kunst Ritzer - für Österreich und Deutschland


Epoxidharz zeichnet sich durch eine außergewöhnliche Stabilität und Hitzebeständigkeit aus. Deshalb eignet es sich besonders gut zum Füllen von kleineren Rissen in Hölzern und als Beschichtung für eine Vielzahl an Oberflächen. Wir führen alle damit verbundenen Arbeiten für unsere Kunden in Österreich und Deutschland fachgerecht aus.

Bearbeitung von Hölzern mit Epoxidharz

Mit Epoxidharz lassen sich Mikrorisse in Hölzern beseitigen, wie sie auch bei korrekter Lagerung und Trocknung jederzeit entstehen können. Gearbeitet wird dabei mit Sekundenkleber, Holzleim, Schleifpapier und Epoxidharz. Durch die Verwendung von Pigmenten erzielt man zudem optische Variationen.
Bei vielen Epoxidarbeiten gehen wir gemeinsam mit dem Tischlermeister zu Werke. Dabei haben Sie die Möglichkeit, selbst einen Tischler vorzuschlagen oder auf die Kompetenz unserer Partnerfirmen zu vertrauen – ganz wie Sie wünschen. Epoxidanstriche geben den Hölzern eine interessante Tiefenwirkung, eignen sich also für die unterschiedlichsten Arbeiten. Die Kosten richten sich dabei immer nach dem Aufwand und werden in einem schriftlichen Kostenvoranschlag angeführt.

Kontaktieren Sie mich

Epoxidharz-Beschichtungen

Aufgrund seiner Materialeigenschaften eignet sich Epoxidharz vorzüglich zum Beschichten schadhafter Oberflächen. Wir führen die dafür notwendigen Arbeiten für Privatkunden in ganz Österreich und Deutschland durch und bewirken dadurch, dass die Oberflächen wieder richtig gut aussehen. Die Beschichtung hält buchstäblich ein Leben lang.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.